Die zentralen Organe des Deutschen Bühnenvereins sind die Hauptversammlung (HV), das Präsidium, der Verwaltungsrat, der Tarifausschuss, der Urheberrechtsausschuss und der Vorstand.
Die Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden fünf Gruppen, die wiederum die Hauptversammlung repräsentieren (HV):
Die Landesbühnen, deren Träger Mitglieder der Rechtsträgergruppe sind, bilden einen eigenen Landesbühnenausschuss.
Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums, den Vorsitzenden der Landesverbände sowie aus weiteren 18 Mitgliedern, die auf Vorschlag der Gruppen und des Landesbühnenausschusses gewählt werden. Der Verwaltungsrat tritt bei Bedarf zusammen und fasst die zur Erfüllung der Vereinsaufgaben erforderlichen Beschlüsse, sofern nicht ein anderes Organ zuständig ist.
Der Tarifausschuss entwickelt die Tarifpolitik des Bühnenvereins und verhandelt mit den Künstlergewerkschaften die Tarifverträge NV Bühne und TVK.
Der Urheberrechtsausschuss bearbeitet die urheber- und leistungsschutzrechtlichen Fragen und verhandelt mit dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage über die Rahmenvereinbarung Bühne. Darüber hinaus führt er die Gespräche mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL.
Alle Gruppen können Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse des Bühnenvereins wählen, die sich um bestimmte Fachgebiete kümmern. Die Ausschüsse besprechen aktuelle Themen und geben wichtigen Input für die Arbeit der anderen Gremien des Bühnenvereins. Fachleute aus der Theater- und Orchesterpraxis sowie der Kulturpolitik tauschen sich in den Ausschüssen regelmäßig aus.
Der Künstlerische Ausschuss beschäftigt sich mit ästhetischen, dramaturgischen, politischen und strukturellen Fragen, die die Theater betreffen. Mitglieder sind Intendant:innen und Kulturpolitiker:innen. Der Ausschuss veranstaltet auch Diskussionen, veröffentlicht eigene Pressemeldungen, regt Publikationen an.
Im Orchesterausschuss sitzen Orchestermanager:innen und Kulturpolitiker:innen. Sie beschäftigen sich mit organisatorischen, strukturellen und politischen Themen, die die Orchesterarbeit bestimmen. Der Ausschuss ist auch aktiv bei Ausbildungsfragen und der Weiterentwicklung des Berufsbilds Orchestermusiker:in.
Für spezielle kulturpolitische und Fachthemen aus der Praxis kann der Bühnenverein (Ad-hoc)-Arbeitsgruppen (AG) einrichten.
Die insgesamt acht Landesverbände unterstützen den Deutschen Bühnenverein bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Sie sind zudem zuständig für die Aufgaben, die ihnen durch die Satzung des Bühnenvereins zugewiesen sind oder ihnen von der Hauptversammlung oder dem Verwaltungsrat des Deutschen Bühnenvereins übertragen werden.
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