Deutscher Bühnenverein und Bühnengewerkschaften verständigen sich auf einen Tarifvertrag für Gäste
Der Deutsche Bühnenverein und die Gewerkschaften BFFS, GDBA und VdO haben sich erstmals auf tarifliche Regelungen verständigt, die für freie Künstler:innen gelten, die produktionsbezogen an den Mitgliedsbühnen des Verbands beschäftigt werden. Die Regelungen beziehen sich auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Gewährung von Urlaubstagen für Gäste und die Zahlung von Ausfallgagen bei der Absage von Vorstellungen durch die Bühnen.
Das heißt, dass nunmehr auch nicht ständig beschäftigte Solist:innen, Chorist:innen und Tänzer:innen Anspruch auf Urlaub haben, wenn sie mindestens 26 Beschäftigungstage vertraglich vereinbart haben. Im Falle von Krankheit erhalten sie ein Entgelt in der im Tarifvertrag festgelegten Größenordnung und bei einer von der Bühne verantworteten Absage einer Vorstellung eine nach dem Absagezeitpunkt gestaffelte Ausfallgage.
In der Vergangenheit war es immer wieder zu rechtlicher Unsicherheit darüber gekommen, ob und inwieweit gesetzliche Regelungen über die Zahlung von Entgelt im Krankheitsfall oder die Gewährung von Urlaub für nicht ständig beschäftigte Arbeitnehmer:innen gelten.
Mit der Corona-Pandemie hatte die Diskussion um die angemessene Verteilung von Risiken im Vertragsverhältnis besondere Bedeutung bekommen. Der Tarifvertrag nutzt Öffnungsklauseln in den gesetzlichen Vorgaben und schafft so adäquate und zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Gästen.
Claudia Schmitz, Geschäftsführende Direktorin des Deutschen Bühnenvereins, erklärt:
»Mit dem Tarifvertrag Gast schaffen wir verbindliche Regelungen, faire Rahmenbedingungen für die Arbeitsverhältnisse von nicht ständig Beschäftigten und zugleich Rechtssicherheit für unsere Mitglieder und deren Beschäftigte. Der Abschluss ist für uns als Arbeitgeberverband daher ein Meilenstein, er sorgt für Klarheit und zeitgemäße Rahmenbedingungen für alle Beteiligten.«
Der Tarifvertrag Gast wird am 1. Juni 2025 in Kraft treten.
Dazu Michael Schröder, Stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Bühnenvereins:
»Mit diesem Abschluss verbindet sich die Erwartung, dass wir nunmehr auch zügig über einen Teilabschluss den Normalvertrag Bühne wieder gegenüber allen Gewerkschaften in Kraft setzen. Denn nicht nur die Gäste, sondern gerade auch die Ensembles brauchen sichere Rahmenbedingungen.«
Die Gewerkschaften GDBA und BFFS hatten den Normalvertrag Bühne zum 31. Dezember 2024 gekündigt. Die Tarifparteien arbeiten aktuell an einem Teilabschluss, durch den der Tarifvertrag wieder uneingeschränkte Geltung erlangen würde. Am 19. und 20. März kommen die Parteien zu weiteren Verhandlungen in Berlin zusammen.
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