Förderprogramm U*act erneut zur Antragsstellung geöffnet
Das im Sommer aufgelegte Bundesprogramm U*act der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das gemeinsam mit dem Deutschen Bühnenverein Kooperationen von Theatern in Deutschland und Künstler:innen fördert, die wegen des Krieges in der Ukraine ihre Heimat verlassen mussten, wird nochmals zur Antragstellung geöffnet.
In der ersten Antragsphase konnten bereits über 30 Theater mit Projekten in den Sparten Schauspiel, Tanz und Performances gefördert werden. Die große Nachfrage zeigt, dass der Bedarf noch lange nicht gedeckt ist; nach wie vor beantragen zahlreiche Theater Unterstützung bei der Beschäftigung von Künstler:innen, die in Folge des Kriegs in der Ukraine geflohen sind. Dem möchten die BKM und der Deutsche Bühnenverein mit der erneuten Öffnung des Programms nun begegnen.
Die neue Antragsfrist läuft bis zum 10. November 2022
U*act wendet sich an öffentlich getragene Staatstheater, Stadttheater und Landesbühnen sowie an künstlerisch selbst produzierende Privattheater in Deutschland. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über den Deutschen Bühnenverein unter Einbeziehung eines Fachbeirates. Pro antragstellenden Theater ist eine Gagen-Förderung von bis zu 25.000 € möglich. Die Mittel müssen noch im Jahr 2022 verwendet werden.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt über den Deutschen Bühnenverein unter Einbeziehung des Votums eines Fachbeirates. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.buehnenverein.de/de/netzwerke-und-projekte/u-act.html
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