Pressemitteilung

Öffnung des Programms für Privattheater im Rahmen von NEUSTART KULTUR auch für Freilichtbühnen

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien

Köln, 20.05.2021

Angesichts der großen zeitlichen Unsicherheiten über den Erfolg der Eindämmung der Corona-Pandemie und die Schritte zur Wiedereröffnung der Theater und Veranstaltungsorte ruhen viele Hoffnungen vor allem auf der bevorstehenden Open-Air-Saison. Um den Wiederbeginn des kulturellen Lebens zu unterstützen und die Durchführung der Sommertheatersaison zu ermöglichen, werden professionelle Freilichttheater ermuntert, einen Antrag im Rahmen der Privattheater-Förderung des Bundeshilfsprogramms NEUSTART KULTUR zu stellen. Zu diesem Zwecke haben sich die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Deutsche Bühnenverein darauf verständigt, die Antragsfrist der ersten Ausschreibung bis zum 7. Juni 2021 zu verlängern. Bei der Prüfung werden die besonderen Betriebs- und Spielzeitstrukturen der Freilichttheater mit eigenen Produktionen berücksichtigt. Die Fördergrundsätze bleiben insoweit unverändert.

Mit der Entscheidung der Bundesregierung zur Fortsetzung des Hilfsprogramms NEUSTART KULTUR wird eine neue Ausschreibung für die Theatersaison 2021/2022 möglich und vorgesehen. 

Der Deutsche Bühnenverein hat seit November 2020 die Umsetzung des Programms für Privattheater im Rahmen NEUSTART KULTUR übernommen und bisher rund 200 Förderanträge angenommen, von denen bereits über zwei Drittel bewilligt sind.

Alle Informationen, Antragsformulare etc. finden Sie auf www.buehnenverein.de,
Beratung erhalten Sie unter der Nummer (0221) 20 812 90 oder unter neustart@buehnenverein.de.

 

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