Rabatt GEMA und GVL
Der Bühnenverein setzt sich für den Schutz und die Vergütung von Urheber- und Leistungsschutzrechten ein. Dafür verhandelt er mit den Verwertungsgesellschaften GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten).
Was macht die GEMA?
Die GEMA verwaltet die Nutzungsrechte von Urheber:innen, die diese als GEMA-Mitglieder an sie übertragen haben. Diese Rechte vertritt sie gegenüber Musiknutzenden wie zum Beispiel Plattenfirmen, Sendeanstalten oder öffentlichen Veranstalter:innen. Wer also Musik auf bestimmte Art öffentlich aufführen, wiedergeben oder vervielfältigen möchte, zahlt einen Betrag an die GEMA und erhält dafür die Lizenz.
GEMA-Gebühren
Für seine Mitglieder hat der Bühnenverein einen Gesamtvertrag mit der GEMA abgeschlossen, in der spezifische Vergütungssätze, beispielsweise für die Wiedergabe oder die Aufführung von Musik in Bühnenwerken, definiert sind. So erhalten die Mitglieder einen Rabatt von 20 Prozent (Gesamtvertragsnachlass).
Anmeldung bei der GEMA
Neue Mitglieder meldet der Bühnenverein rechtzeitig bei der GEMA. So stellen wir sicher, dass unseren Mitgliedern bei Rechnungsstellung der Nachlass auf Musik-Lizenzierungen gewährt werden kann.
Was macht die GVL?
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) vertritt die Interessen von ausübenden Künstler:innen und Tonträgerhersteller:innen und vermittelt zwischen Rechteinhaber:innen und Rechtenutzer:innen. Sie erfasst die Nutzung künstlerischer Leistungen und nimmt deren Leistungsschutzrechte wahr. So müssen Radio- und Fernsehsender oder Gaststätten nicht selbst mit einzelnen Künstler:innen verhandeln. Umgekehrt müssen Berechtigte nicht für den Erhalt ihrer Vergütung sorgen.
GVL-Vergütung
Mit der GVL hat der Bühnenverein für seine Mitglieder einen Gesamtvertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet Vergünstigungen der Vergütungssätze, so dass die Mitglieder einen Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent auf GVL-Gebühren erhalten.
Was macht der VDB?
Der Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage (VDB) ist die Interessenvertretung der Theater-, Musik- und Medienverlage (Medienagenturen) im deutschen Sprachraum.
Mit dem VDB hat der Bühnenverein die sogenannte Rahmenvereinbarung (RV) Bühne vereinbart. In ihr werden Vergütungen für urheberrechtlich geschützte Werke und Miete für Musikmaterial definiert. Details zu einzelnen Vergütungssätzen und Pauschalen, wie zum Beispiel die Nutzung von Musikwerken in Tanzvorstellungen oder Aufführungsrechte für Klassenzimmerstücke, stellen wir im Mitgliederbereich bereit.
Theatertexte-Datenbank
Wer hat die Rechte an einem Theatertext? In der Datenbank www.theatertexte.de stellt der VDB sämtliche Nachweise zur Rechtsinhaberschaft an urheberrechtlich geschützten Bühnenwerken zusammen.