An den Theatern und Orchestern in öffentlicher Trägerschaft gelten verschiedene Tarifverträge. Nach den Vorschriften dieser Tarifverträge bestimmt sich das einzelne Arbeitsverhältnis.
Für das künstlerische Personal existieren zwei unterschiedliche Tarifverträge, zum einen der "Normalvertrag Bühne" (NV Bühne) und der Tarifvertrag für "Musiker in Konzert- und Theaterorchestern" (TVK). Der NV Bühne gilt für alle überwiegend künstlerisch Beschäftigten.
Für die nichtkünstlerisch Beschäftigten an Stadt- und Staatstheatern gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Theater, die von einer Kommune getragen werden, wenden den „Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes" (TVöD) für die Kommunen an; Theater, die von einem Bundesland verantwortet werden, fallen unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Eine Ausnahme gilt für die Staatstheater in Hessen: Dort gilt seit 2010 der TV-Hessen, der in weiten Teilen dem TV-L entspricht.
Der 2003 in Kraft getretene NV Bühne vereinigt den ehemaligen NV Solo (für Solokünstler:innen), den NV Chor/Tanz (für Opernchöre und Tanzgruppen), den Bühnentechniker:innentarifvertrag BTT (für technische Angestellte mit künstlerischer oder überwiegend künstlerischer Tätigkeit) und den Bühnentechniker:innentarifvertrag Landesbühne BTTL (für technische Angestellte mit künstlerischer oder überwiegend künstlerischer Tätigkeit an Landesbühnen) und enthält viele Modernisierungen und Verbesserungen. Durch die Zusammenführung dieser unterschiedlichen künstlerischen Bereiche wurden deutliche Flexibilisierungen im Bereich der Arbeits- und Probenzeit erreicht und die Einstiegs- und Mindestgagen erhöht.
Privattheater, also Theater, die sich nicht in öffentlicher Trägerschaft befinden, wenden in der Regel den NV Bühne an oder arbeiten nach individuellen Regelungen. Künstlerisch Beschäftigte - mit Ausnahme der Orchestermusiker:innen - arbeiten meist auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen. Um ein solches Arbeitsverhältnis zu beenden werden im Theater so genannte Nichtverlängerungsmitteilungen ausgesprochen.
Die Tarifverträge und weitere ausführliche Informationen dazu werden jährlich auch in der Publikation "Theater- und Musikrecht" veröffentlicht.
Im Juni 2024 haben die beiden Gewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und Bundesvereinigung der Film- und Fernsehschauspieler*innen (BFFS) den NV Bühne gekündigt, so dass der NV Bühne gegenüber GDBA und BFFS zum 31. Dezember 2024 außer Kraft tritt.
Die dritte NV Bühne-Gewerkschaft Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles (VdO) hat den NV Bühne dagegen nicht gekündigt. Da der Bühnenverein seinerseits keine Kündigung des NV Bühne gegenüber der VdO ausgesprochen hat, existiert dieser ab dem 1. Januar 2025 als zwischen dem Bühnenverein und der VdO abgeschlossener Tarifvertrag weiter.
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