Die Verdienstmöglichkeiten für Solobeschäftigte und Bühnentechniker:innen am Theater werden durch den Normalvertrag Bühne (NV Bühne) geregelt.
Seit dem 1. März 2024 gilt für alle Theater, die für ihr nichtkünstlerisches Personal den TVöD anwenden, eine tarifliche Einstiegsgage von 2.900 € und eine tarifliche Mindestgage von 3.110 € brutto nach einer Beschäftigungszeit von zwei Jahren für Solobeschäftigte und Bühnentechniker:innen, die nach NV Bühne beschäftigt werden.
Damit wurde für diese Theater zum ersten Mal die Dynamisierung der Einstiegs- und Mindestgage umgesetzt, auf die sich der Deutsche Bühnenverein und die Künstler:innengewerkschaften GDBA, VdO und BFFS verständigt hatten. So ist sichergestellt, dass sich diese genauso wie die übrigen Gagen und Gehälter an den Bühnen linear entwickeln. Da die Mindestvergütung für Gastkünstler:innen an die Höhe der tariflichen Einstiegsgage geknüpft ist, ist auch diese entsprechend gestiegen.
Die Anhebung der tariflichen Einstiegs- und Mindestgage für die Theater des Tarifbereichs TV-L ist für November 2024 zu erwarten. Bis dahin gilt eine Einstiegsgage von 2.715 € und eine Mindestgage von 2.915 €.
Auch im Theaterbereich gibt es Förderungsmöglichkeiten, die die Finanzierung einer Aus-, Um- oder Weiterbildung erleichtern. Die häufigsten Formen sind Begabtenförderung für Musiker:innen und Universitätsstipendien oder die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) der Agentur für Arbeit. Über die jeweiligen Bedingungen informieren die Agentur für Arbeit und die Ausbildungsträger. Ein Handbuch gibt einen Überblick über rund 3.000 Preise, Ehrungen, Stipendien und Projektförderungen für Künstler:innen, Publizist:innen und Kulturvermittler:innen (vgl. Literaturtipps).