Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 haben die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus das öffentliche Leben erheblich eingeschränkt. Dazu gehörte auch die komplette Einstellung des Spielbetriebs der Theater und Orchester, erst bis Ende Mai und dann wieder ab November. In der Phase dazwischen haben die Häuser mit den örtlichen Behörden Hygienekonzepte abgestimmt, die einen Spielbetrieb ermöglichten. Auch die Arbeitsbedingungen auf und hinter der Bühne wurden entsprechend umgestaltet. Trotz aller Bemühungen konnte der erneute Lockdown nicht verhindert werden. Am 28. Oktober 2020 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ministerpräsident*innen der Länder angesichts steigender Infektionszahlen erneut beschlossen, alle öffentlichen Kultureinrichtungen zu schließen. Erst ab Mai 2021 konnten mit Abflauen der dritten Welle erste Häuser wieder öffnen, zunächst noch ausschließlich im Freien, doch die im April beschlossene Notbremse lässt bei niedrigen Inzidenzen auch Veranstaltungen in den Sälen zu, solange die Hygieneauflagen eingehalten werden.
Als Arbeitgeber- und Interessenverband hat der Bühnenverein im Dialog mit Bund, Ländern, dem Deutschen Städtetag und Verbänden wie dem Deutschen Kulturrat und unserem europäischen Dachverband Pearle* an der Erarbeitung von Lösungen mitgewirkt. Dazu gehörten die Einführung der Kurzarbeit zum Schutz der Arbeitsplätze auch im öffentlichen Theatersystem sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Arbeitsschutzstandards für den Proben- und Vorstellungsbetrieb in Theatern und Orchestern zusammen mit der Politik und der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Eckpunktepapier der Kulturminister*innen der Länder und der Bundesbeaufragten für Kultur und Medien vom 15. Mai 2020, an dessen Erarbeitung der Bühnenverein mitgewirkt hat, war dabei eine Richtschnur für die Wiederaufnahme des Theater- und Orchesterbetriebs. Es kann hier heruntergeladen werden.
Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein umfangreiches Rettungsprogramm zur Erhaltung der kulturellen Infrastruktur auf den Weg gebracht. „Mit zusätzlich einer Milliarde Euro unterstützen wir den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland und stellen die Weichen auf Zukunft,“ sagte Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, bei der Bekanntgabe des Programms. 150 Millionen aus dem Paket sind für die Bereiche Theater und Tanz vorgesehen. Die Fördermodalitäten der Unterstützung für die Privattheater wird dabei über den Deutschen Bühnenverein abgewickelt. Die Hilfen könenn ab 9. November beantragt werden.
Wir beobachten die Theater- und Orchesterszene und stellen Regelwerke und Hintergrundpapiere zur Verfügung, informieren über aktuelle Stellungnahmen des Deutschen Bühnenvereins und führen Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene auf.
Selbstverständlich steht der Deutsche Bühnenverein seinen Mitgliedern, der Presse und der Öffentlichkeit bei Rückfragen zur aktuellen Situation zur Verfügung. Die Hauptgeschäftsstelle erreichen Sie unter verres@buehnenverein.de. Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an pr@buehnenverein.de.